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   VG Halle, 21.06.2016 - 6 A 106/14   

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VG Halle, 21.06.2016 - 6 A 106/14 (https://dejure.org/2016,54294)
VG Halle, Entscheidung vom 21.06.2016 - 6 A 106/14 (https://dejure.org/2016,54294)
VG Halle, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - 6 A 106/14 (https://dejure.org/2016,54294)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 30.10.2002 - 8 C 24.01

    Rückübertragungsausschluss; Widmung zum Gemeingebrauch; konkludente Widmung;

    Auszug aus VG Halle, 21.06.2016 - 6 A 106/14
    Diese Vorschrift geht darauf zurück, dass das Recht der DDR eine förmliche Straßenwidmung nicht kannte; maßgeblich für die Einstufung als öffentliche Straße war allein die Freigabe für die öffentliche Nutzung durch die zuständigen Stellen, in der Regel also der tatsächliche Anschluss an das bestehende Straßennetz (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 - VIZ 2003, 284; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 09. April 1997 - A 4 S 5/97 - LKV 1998, 278).

    Die in § 4 Abs. 1 und 3 StrVO 1974 vorgesehene "Entscheidung über die Öffentlichkeit" einer (Gemeinde-)Straße durch die Räte der Städte und Gemeinden erlangte (äußerst geringe) praktische Bedeutung wiederum nur im Falle von Unklarheiten oder Streitigkeiten (BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2002, a. a. O.) sowie im Falle des Entzugs der Öffentlichkeit einer Straße.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; statthafte Klageart; DDR;

    Auszug aus VG Halle, 21.06.2016 - 6 A 106/14
    Lässt sich dem eigentlichen Rechtsschutzanliegen der Klägerin mit einer Feststellungsklage demzufolge besser als mit einer Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage Rechnung tragen, so steht § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO der Wahl dieser Klageart nicht entgegen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 -, juris, Rdnr. 25).

    Auch lässt sich nicht belegen, dass der Weg vor Inkrafttreten des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt durch Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten hat bzw. es kann auch eine Widmung aufgrund des Rechtsinstitutes der unvordenklichen Verjährung nicht vermutet werden, da ein allgemeiner Konsens über die Öffentlichkeit des Weges seit mindestens 80 Jahren nicht nachgewiesen ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2000 - A 1 S 85/99 - LKV 2000, 543); Urteil vom 19. Mai 2010, 3 L 465/08, juris, Rdnr. 33).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.1997 - A 4 S 5/97
    Auszug aus VG Halle, 21.06.2016 - 6 A 106/14
    Die "Öffentlichkeit des Weges" berührt auch ihre Rechtsbeziehungen als Eigentümerin und als Anliegerin zu dem Weg als Sache bzw. zu der Beklagten, die für den öffentlichen Weg straßenrechtlich verantwortlich ist (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09. April 1997 - A 4 S 5/97 -, LKV 1998, 278 m.w.N.; OVG Thüringen, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 2 KO 730/00 -, juris).

    Diese Vorschrift geht darauf zurück, dass das Recht der DDR eine förmliche Straßenwidmung nicht kannte; maßgeblich für die Einstufung als öffentliche Straße war allein die Freigabe für die öffentliche Nutzung durch die zuständigen Stellen, in der Regel also der tatsächliche Anschluss an das bestehende Straßennetz (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 - VIZ 2003, 284; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 09. April 1997 - A 4 S 5/97 - LKV 1998, 278).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.1997 - A 4 S 241/97

    Errichtung eines Tores; Widerspruchsfreie Benutzung eines Weges;

    Auszug aus VG Halle, 21.06.2016 - 6 A 106/14
    Die Öffentlichkeit der kommunalen Straßen war demnach von dem tatsächlichen Vorgang des allgemeinen Verkehrs und dessen Duldung durch den Rechtsträger oder Eigentümer des Straßenlandes abhängig (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10. November 1997 - A 4 S 241/97 - JMBl. LSA 1998, 244).

    Entscheidend für die Einstufung als "öffentliche Straße" war somit allein die - zugelassene, gebilligte oder geduldete - tatsächliche Nutzung der Straße für den öffentlichen Verkehr bei Inkrafttreten der StrVO 1957 am Tag der Verkündung (§ 26 Abs. 1 StrVO 1957), dem 31. Juli 1957 (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10. November 1997, a. a. O.; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl. 2010, Rdnr. 126 f.).

  • BVerwG, 29.10.2008 - 9 B 53.08

    Verfahrensrechtliche Anforderungen des Art. 14 Abs. 1 GG i.R. des Rechtsinstituts

    Auszug aus VG Halle, 21.06.2016 - 6 A 106/14
    Zwar ist insoweit im Rahmen der Prüfung zu beachten, dass im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes - so das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 09. September 2011 - 9 B 14/11 - zit. n. juris; vorgehend OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Oktober 2010, a.a.O.) - "geklärt ist, dass es der verfahrensrechtlichen Ausprägung des Eigentumsgrundrechts aus Artikel 14 Abs. 1 GG entspricht, wenn im Fall der Betroffenheit von privatem Grundeigentum allgemein hohe Anforderungen an den Nachweis der Öffentlichkeit eines Weges gestellt werden, die es ausschließen, dass insoweit verbleibende Zweifel sich zu Lasten des Privateigentümers auswirken können (Beschluss vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 9 B 53.08 - Buchholz 407.0, Allgemeines Straßenrecht Nr. 25, Rdnr. 4 f.)", vgl. auch Urteil der Kammer vom 17. Januar 2012 - 6 A 229/10 HAL - Seite 11 des UA).
  • BVerwG, 09.09.2011 - 9 B 14.11

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Geltung der

    Auszug aus VG Halle, 21.06.2016 - 6 A 106/14
    Zwar ist insoweit im Rahmen der Prüfung zu beachten, dass im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes - so das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 09. September 2011 - 9 B 14/11 - zit. n. juris; vorgehend OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Oktober 2010, a.a.O.) - "geklärt ist, dass es der verfahrensrechtlichen Ausprägung des Eigentumsgrundrechts aus Artikel 14 Abs. 1 GG entspricht, wenn im Fall der Betroffenheit von privatem Grundeigentum allgemein hohe Anforderungen an den Nachweis der Öffentlichkeit eines Weges gestellt werden, die es ausschließen, dass insoweit verbleibende Zweifel sich zu Lasten des Privateigentümers auswirken können (Beschluss vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 9 B 53.08 - Buchholz 407.0, Allgemeines Straßenrecht Nr. 25, Rdnr. 4 f.)", vgl. auch Urteil der Kammer vom 17. Januar 2012 - 6 A 229/10 HAL - Seite 11 des UA).
  • VG Düsseldorf, 11.07.2012 - 16 K 5519/11

    Seit 1715 nicht parzellierter Weg mit Verkehrsbedeutung ist ein öffentlicher Weg

    Auszug aus VG Halle, 21.06.2016 - 6 A 106/14
    Denn tatsächliche Vorgänge - z.B. die Beseitigung des Weges in der Örtlichkeit oder die Verlegung des Verkehrs - lassen die mit dem Rechtsakt der Widmung verbundenen Feststellungen nicht entfallen; vielmehr verliert eine Wegeparzelle als Teil eines öffentliches Weges diese Rechtsnatur erst durch eine in den jeweils anzuwendenden Rechtsformen durchgeführte Einziehung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Oktober 1953 - 4 A 1159/52 - OVGE 9, 32; VG Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 2012, 16 K 5519/11, zit. nach juris, Rdnr. 35 f.).
  • VG Sigmaringen, 25.10.2001 - 4 K 2494/00

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges

    Auszug aus VG Halle, 21.06.2016 - 6 A 106/14
    Dies gilt zumindest so lange, wie das eigene bebaute Grundstück selbst noch erschlossen bleibt (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 25. Oktober 2001, 4 K 2494/00, juris).
  • VG Karlsruhe, 28.04.1999 - 10 K 2378/98
    Auszug aus VG Halle, 21.06.2016 - 6 A 106/14
    In diesen Fällen geht es um die möglicherweise bestehende Verpflichtung des Straßenbaulastträgers, gegen Störungen dieses Teilhaberechtes einzuschreiten (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 29. April 1999 - 10 K 2378/98 -, juris).
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VG Halle, 21.06.2016 - 6 A 106/14
    Unter Rechtsverhältnissen im Sinne dieser Vorschrift sind die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer Rechtsnorm des öffentlichen Rechts ergebenden Beziehungen einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache zu verstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 08. September 1972, 4 C 17.71, BVerwGE 40, 323, 325).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

  • OVG Thüringen, 13.12.2001 - 2 KO 730/00

    Straßen- und Wegerecht, Verwaltungsprozessrecht; Feststellungsklage; Öffentliche

  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94

    Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die

  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 195.65

    Verhältnis zwischen Bundesrecht und Landesrecht - Bundeseinheitliche Regelung des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2000 - A 1 S 85/99
  • VGH Baden-Württemberg, 03.10.1983 - 5 S 2143/82

    Zur Öffentlichkeit eines Weges; unvordenkliche Verjährung

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1989 - 5 S 2156/89

    Öffentlichkeit eines Weges; Feststellungsinteresse und Rechtsverhältnis

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.1961 - IV 825/60

    Eigenschaft eines Fußwegs als öffentlicher Weg

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2002 - 1 L 153/02
  • VG Gera, 05.11.2019 - 3 K 1443/19

    Straßen- und Wegerecht

    Gleichwohl ist aufgrund der Lage des Grundstückes unmittelbar an dem Weg nicht davon auszugehen, dass der Kläger nur Rechte der Allgemeinheit geltend macht, sondern die Benutzung des Weges ist aufgrund der räumlichen Beziehung in der Zukunft überwiegend wahrscheinlich (vgl. Beschluss VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 3. Oktober 1983 - 5 S 2143/82 - juris, VG Halle, Urteil vom 21. Juni 2016 - 6 A 106/14 - juris Rn. 24).

    Die Beklagte bestreitet lediglich, dass ein öffentlicher Weg vorliegt (vgl. VG Halle, Urteil vom 21. Juni 2016 - 6 A 106/14 - juris Rn. 24).

  • VG Minden, 05.12.2017 - 1 K 5495/16
    vgl. VG Halle, Urteil vom 21.06.2016 - 6 A 106/14 -, juris Rn. 39.
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